Theate bleibt gesperrt: DFB lehnt Frankfurts Einspruch ab

Der Einspruch von Eintracht Frankfurt gegen die Sperre von Arthur Theate nach dessen Gelb-Roter Karte im Spiel gegen Union Berlin wurde abgelehnt. Das bestätigte das DFB-Sportgericht am Dienstag.

Nach Gelb-Roter Karte gegen Union

Nach dem 1:1 am Sonntagabend zwischen Union Berlin und Eintracht Frankfurt war keine der beiden Partien zufrieden – in erster Linie mit der Leistung von Schiedsrichter Harm Osmers. Die Unioner kritisierten eine „lächerliche“ Abseitsentscheidung und die aus ihrer Sicht viel zu kurze Nachspielzeit. „Das war wirklich peinlich. Wir sind erbost darüber, wie das hier heute gehandhabt wurde“, meckerte Sportchef Horst Heldt.

Die Frankfurter Seite sprach gleichzeitig in Person von Cheftrainer Dino Toppmöller von „Wahnsinn“, nachdem sich die Adlerträger bereits in der Vorwoche über einen nicht gegebenen Elfmeter gegen Bayer Leverkusen geärgert hatten. Der Grund, warum sich Frankfurt dieses Mal echauffierte: die Gelb-Rote Karte für Arthur Theate in der 77. Minute.

Die SGE hatte sogar Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte eingelegt, beklagte einen „Irrtum des Schiedsrichters“. Der Protest hatte aber keinen Erfolg. Wie der DFB am Dienstag mitteilte, bleibt die Sperre von Theate bestehen, das Sportgericht des Verbands hat den Einspruch abgelehnt.

Geringe Erfolgsaussichten – im Gegensatz zum Fall Karazor

Der Argumentation der Frankfurter zufolge wurde der 24 Jahre alte Verteidiger vor seinem Einsteigen gegen Andras Schäfer – für das er seine zweite Gelbe Karte sah – selbst von Unions Tim Skarke entscheidend gefoult. Dieses vorangegangene Foul übersah Schiedsrichter Osmers (kicker-Note 5,0) aber offensichtlich.

Der Einspruch hatte nach kicker-Recherchen allerdings ohnehin keine Erfolgsaussichten. Schließlich handelte es sich beim gelbwürdigen Foul von Theate an Schäfer nicht um einen Irrtum. Der Fehler lag darin, das vorangegangene Foul an Theate nicht zu pfeifen – eine Tatsachenentscheidung.

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Dies bestätigte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in einer Stellungnahme: „Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung. Das ist hier, anders als im Fall des Stuttgarter Spielers Karazor, nicht der Fall.“

Beim erfolgreichen Einspruch des VfB gegen die Sperre von Kapitän Atakan Karazor, dessen Gelb-Rote Karte kürzlich zurückgenommen wurde, führte der DFB als entscheidend an, „dass in dem Zweikampf tatsächlich der Wolfsburger Spieler Arnold den Stuttgarter Spieler gefoult hatte, während Karazor selbst kein Vergehen begangen hatte“.

Kein „offensichtlicher Irrtum“ im Fall Theate

Im Fall von Theate sei aber „eine Fehlbewertung nicht zu erkennen, jedenfalls aber keine solche, die offensichtlich ist und die Bindungswirkung der Tatsachenentscheidung durchbrechen könnte“. Ein „offensichtlicher Irrtum“ bestehe nur dann, wenn eine Spielerverwechslung vorgelegen oder es zwischen Spieler und Gegenspieler keinerlei Kontakt gegeben habe.

„Dieses war hier aber nach den Angaben von Schiedsrichter Osmers und nach Ansicht der Fernsehaufnahmen nicht der Fall“, erklärte Oberholz. Gegen diese Entscheidung kann die Eintracht innerhalb von 24 Stunden erneut Einspruch einlegen, was jedoch unwahrscheinlich ist.

Damit wird Frankfurt am kommenden Samstag (15.30 Uhr) im Heimspiel gegen den VfL Bochum auf Theate verzichten müssen. Für die zweite Runde im DFB-Pokal am Mittwoch (18 Uhr, beide LIVE! bei kicker) gegen Borussia Mönchengladbach bleibt der Belgier spielberechtigt. In bislang acht Bundesliga-Einsätzen kommt der Sommerneuzugang auf einen kicker-Notenschnitt von 3,31.

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